Absage von Zusatzversicherung

Haben Sie eine Absage auf ihre Rechnung von mir von ihrer Zusatzversicherung erhalten?
Wie können Sie evtl. doch noch zu ihrer anteiligen Rückvergütung der Zusatzversicherung kommen?
 
Seit Anfang 2018 wurde bei den Zusatzversicherungen für alle Therapiemethoden der einheitliche Tarif 590 eingeführt. Seit dann müssen zwingend codierte Rechnungen nach einem schweizweit gleichen Muster von den Therapeuten geschrieben werden.

Sie erhalten über meine Praxis-Software immer zwei verschiedene Rechnungen. Die erste Seite für Sie, uncodiert und die zweite, bei der auch «Rückforderungsbeleg für den Versicherer» darauf steht, mit verschiedenen Tarifnummern und im 5 Min.-Takt abgerechnet.


Wenn Sie versehentlich den ersten Beleg an ihre Versicherung eingesendet haben, erhielten Sie eventuell die Rückmeldung, dass diese Therapeutin nicht für Versicherungen registriert sei, und daher keine Kosten übernommen werden. Insbesondere die CSS gab mehrmals diese Meldung durch.
In meinem Fall ist das eine Falschmeldung der Versicherung! Ich bin sehr wohl seit Jahren beim Qualitätslabel EMR (Erfahrungsmedizinisches Register für Versicherungen) registriert.
Siehe https://emr.ch/therapeut/beatrice.rossi

Falls Sie eine solche Absage von ihrer Krankenkasse erhalten haben, würde ich mich bei ihr beschweren, den Link oben und die richtigen Rückforderungsbelege nochmals einsenden, damit Sie rückwirkend doch noch zu ihrer Vergütung kommen.
Melden Sie sich bei mir unter info@yogayurveda.ch, wenn Sie die Belege nicht mehr besitzen. Gerne sende ich Ihnen diese nochmals zu.

Seit diesem Jahr werden auch die neu geschaffenen eidgenössischen Berufstitel Komplementärtherapeut/-in mit Branchenzertifikat OdA KT oder Eidg. Diplom gelistet. In der mehrjährigen Übergangsphase zu mehr Qualität im Gesundheitswesen fallen einige zuvor vergütete Methoden oder Behandlungen ganz raus, oder wurden in den Qualifikationsanforderungen an die Therapeuten geändert. Dies führt seit der Einführung bei manchen Mitarbeitern von Versicherungen, wie bei uns Therapeuten zu Unsicherheiten und Missverständnissen in der Handhabung von Tarifen bei den Abrechnungen. Klären Sie bei Nichtvergütung ihrer Rechnung mit ihrer Versicherung ab, was da nun mit meinen Registrationsreferenzen stehen soll (s. Link oben); „Ayurveda Massagen“ oder „Ayurveda Therapien“, damit ein Anteil zurückvergütet wird. Gerne ändere ich die Tarife in dem Fall für Sie nachträglich nochmals ab.

Natürlich gibt es auch einige Versicherungen die weder ayurvedische – noch Yogatherapien unterstützen. In dem Fall haben sie diese Methoden nicht in ihren Listen (z.B. Helsana, Visana, Agrisana, KK Steffisburg, Assura u.a. einige weitere haben nur Ayurveda gelistet).

Von den Verbänden wird mit diesen Versicherungen verhandelt, damit sie die Eidg. anerkannten Methoden und Titel, die einem Bachelor und Master gleichkommen, zukünftig in ihre Vergütungsliste aufnehmen. Das kann aber noch Jahre dauern und braucht viel Überzeugungsarbeit. Da lohnt es sich evtl. die Zusatzversicherung zu wechseln (bis zum 30. Nov.), wenn man ein bestimmtes Alter noch nicht überschritten hat.